Allgemeine Geschäftsbedingungen Software as a Service
1. Geltungsbereich, Vorrang Individualvereinbarungen, entgegenstehende AGB, Formerfordernisse
1.1 Diese Nutzungsbedingungen (im Folgenden auch genannt „AGB“) gelten für die Nutzung von
Softwareanwendungen der designwerkstatt24 UG (haftungsbeschränkt), Hardtstr. 40, 78054 Villingen-Schwenningen, Deutschland (im
Folgenden: „Provider“ auf der Grundlage von Software as a Service (SaaS) ) durch den Kunden
(Kunde und Provider im Folgenden gemeinsam „Parteien“ und einzeln „Partei“), sowohl
für gegenwärtige als auch für künftige Einzelaufträge, soweit nicht durch schriftliche oder in Textform
erstellte Vereinbarungen zwischen den Parteien ausdrücklich etwas anderes vereinbart wurde. Individuelle
Vereinbarungen zwischen Provider und dem Kunden, insbesondere im konkreten Angebot/ Auftrag, haben, soweit
sie von den vorliegenden AGB abweichen, Vorrang vor diesen. Für den Inhalt derartiger Vereinbarungen ist ein
schriftlicher Vertrag oder eine Niederlegung in Textform maßgebend.
1.2 Sofern Dritte, insbesondere
Vertriebspartner des Providers, von den im Auftrag und/oder den vorliegenden AGB festgelegten Vereinbarungen
abweichende Angaben machen, sind diese nicht vom Umfang der Vertretungsmacht gedeckt. Sie werden daher nicht
Vertragsbestandteil zwischen den Parteien. Einwendungen gegenüber Dritten sind gegenüber dem Provider
ausgeschlossen.
1.3 Abweichende oder entgegenstehende Geschäftsbedingungen des Kunden oder Dritter finden
keine Anwendung, auch wenn der Provider ihrer Geltung im Einzelfall nicht gesondert widerspricht. Selbst
wenn der Provider auf ein Schreiben Bezug nimmt, das Geschäftsbedingungen des Kunden oder eines Dritten
enthält oder auf solche verweist, liegt darin kein Einverständnis mit der Geltung jener
Geschäftsbedingungen.
1.4 Rechtserhebliche Erklärungen und Anzeigen, die nach Vertragsschluss vom Kunden
dem Provider gegenüber abzugeben sind (z.B. Fristsetzungen, Mängelanzeigen, Erklärung von Rücktritt oder
Minderung), bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform.
2. Definitionen
2.1. „Benutzerkonto“ meint die Zugangsberechtigung zu dem jeweils ggf. zugangsbeschränkten Service des
Providers.
2.2. „Kundendaten“ bezeichnet sämtliche Inhalte des Kunden, die dieser im Zusammenhang mit der
Nutzung des Service, des Speicherplatzes und des Benutzerkontos an den Provider übermittelt. Zu den
Kundendaten gehören auch die Zugangsdaten.
2.3. „Leistungsbeschreibung“ meint die Beschreibung des
technischen Funktionsumfangs des jeweiligen Service, die dem Kunden vom Provider im jeweiligen Einzelauftrag
bereitgestellt wird.
2.4. „Service“ bezeichnet die jeweiligen Softwareanwendungen die durch den Provider
zur Verfügung gestellt und vom Kunden gebucht werden können
2.5. “Service Level Agreement” (SLA)
definiert die Qualitätsmerkmale eines Service in Bezug auf Verfügbarkeit und Wartung, welche durch den
Provider zur Verfügung gestellt werden. Das SLA ist wesentlicher Bestandteil des Vertragsverhältnisses.
2.6.
„Vertragsverhältnis“ bezeichnet den jeweiligen Einzelauftrag, das SLA, die vorliegenden Nutzungsbedingungen
und den AVV.
3. Gegenstand der Nutzungsbedingungen
3.1. Gegenstand dieser Nutzungsbedingungen ist die Zurverfügungstellung des in der Leistungsbeschreibung
näher beschriebenen Service im Wege eines SaaS Modells zur Nutzung durch den Kunden, der hierfür notwendige
Speicherplatz und die Einräumung bzw. Vermittlung von Nutzungsrechten an dem Service durch den Provider
gegen Zahlung des vereinbarten Entgelts.
3.2. Die Realisierung einer Schnittstellenintegration zu der
beim Kunden vorhandenen Systemlandschaft ist nicht Gegenstand der Nutzungsbedingungen, sondern bedarf einer
gesonderten schriftlichen Vereinbarung zwischen den Parteien.
3.3. Der Provider ist berechtigt, die
Leistungen durch Dritte (einschließlich verbundene Konzernunternehmen des Providers) als Unterauftragnehmer
zu erbringen.
4. Bereitstellung von Service und Speicherplatz
4.1. Der Provider hält ab dem vereinbarten Zeitpunkt auf von ihm oder seinen Unterauftragnehmern zur
Verfügung gestellter Server-Infrastruktur (im Folgenden „Server“ genannt) den Service zur Nutzung
nach Maßgabe der Regelungen dieser Nutzungsbedingungen bereit.
4.2. Der Zugriff des Kunden auf den
Service erfolgt über das Internet browserbasiert oder über eine vom Provider eingerichtete
Anwendungsschnittstelle.
4.3. Für den Zugriff und die Nutzung des Service wird der Provider dem Kunden
die notwendigen Zugangsdaten übermitteln, die für den Zugriff auf den Service erforderlich sind.
4.4 Der
Provider hält ab dem vereinbarten Zeitpunkt der betriebsfähigen Bereitstellung des Service für die vom
Kunden in den Service übertragenen Kundendaten für die Vertragslaufzeit des Einzelauftrags Speicherplatz im
vereinbarten Umfang bereit, soweit dies für die bestimmungsgemäße Nutzung des Service erforderlich ist.
4.5.
Die Kundendaten werden seitens des Providers während der Vertragslaufzeit des Einzelauftrags gespeichert und
regelmäßig gesichert. Für die Einhaltung handels- und steuerrechtlicher Aufbewahrungsfristen des Kunden ist
allein der Kunde verantwortlich.
5. Technische Verfügbarkeit des Service
5.1. Der Provider schuldet die in dem betreffenden Einzelauftrag und/oder dem SLA vereinbarte Verfügbarkeit
des Service an den Internetknotenpunkten des Rechenzentrums.
5.2. Der Provider schuldet die Verfügbarkeit
der in der Leistungsbeschreibung beschriebenen Funktionalitäten des Service nur bei Erfüllung der ebenfalls
dort geregelten Systemvoraussetzungen durch den Kunden. Der Kunde ist für die Erfüllung der
Systemvoraussetzungen allein verantwortlich. Für Änderungen an den Systemvoraussetzungen oder dem
technischen System des Providers gilt die Regelung der Ziffer 15 entsprechend.
5.3. Der Provider ist nur
für die ordnungsgemäße Funktion seiner Systeme bis zu den Internetknotenpunkten seines Rechenzentrums
verantwortlich.
6. Support
6.1. Der Provider stellt für den Kunden ein Support als First Point of Contact (FPoC) für Störungen,
die im Rahmen des bereitgestellten Service aufkommen, bereit. Die Support-Verfügbarkeiten, Fehlerklassen
sowie Reaktionszeiten sind im SLA geregelt.
6.2. Der Störungsmelder wird in regelmäßigen Abständen über
den Bearbeitungsstand und die Lösung informiert bis diese implementiert und eine Beseitigung der Störung
erfolgt ist. Folgt allerdings aus der Qualifizierung des Fehler-Tickets durch den Provider, dass die Störung
in einem Verstoß des Kunden gegen Ziffer 13 oder aus sonstigen nicht vom Provider zu vertretenden Gründen
begründet ist, dann wird das Fehler-Ticket an den Kunden zurückgeleitet. In diesem Fall hat der Kunde
eigenverantwortlich das Problem zu lösen bzw. kann der Kunde bei dem Provider entsprechenden
kostenpflichtigen Support anfragen. Der Provider bietet, soweit machbar, Support zu den dann zu
vereinbarenden Stundensätzen an.
6.3. Die Bereitstellung und das Einspielen von Updates des Service und
deren Durchführung erfolgt durch den Provider nach Bedarf gemäß den Regelungen im SLA.
7. Sonstige Leistungen des Providers
7.1. Weitere
Leistungen des Providers, insbesondere Support- und Integrationsdienstleistungen (für Kundensysteme und/
oder für Anlagen/technische Einheiten), sowie Beratungsleistungen, bedürfen einer gesonderten schriftlichen
Vereinbarung. Der Kunde hat keinen Anspruch auf die Erbringung solcher Leistungen.
7.2. Es können
unternehmensspezifische Funktionen durch den Kunden definiert und optional beauftragt werden. Für den Umfang
der Nutzungsrechte gilt ebenfalls Ziffer 8.
8. Nutzungsrechte und Nutzungsumfang
8.1. Der Provider räumt dem Kunden für die Vertragslaufzeit des Einzelauftrags das einfache, nicht
unterlizenzierbare und nicht übertragbare Recht zur Nutzung des Service im Rahmen der Funktionalitäten und
der vorgesehenen Nutzung des Service gemäß Leistungsbeschreibung und Dokumentation ein. Der Kunde ist in
diesem Rahmen berechtigt, die zur Verfügung gestellte Online Dokumentation unter Aufrechterhaltung
vorhandener Schutzrechtsvermerke zu ,speichern, auszudrucken und für Zwecke des jeweiligen Einzelauftrags in
angemessener Anzahl zu vervielfältigen. Ein Zugriff auf den Service durch Geschäftspartner des Kunden ist
nicht gestattet, es sei denn, die Parteien haben dies unter Offenlegung der konkreten Personen der
Geschäftspartner vorab einzelvertraglich vereinbart und der Kunde sichert zu, dass der Zugriff
ausschließlich im Rahmen der bestimmungsgemäßen Nutzung des Service für die Geschäftszwecke des Kunden unter
Einhaltung aller vereinbarten Nutzungsbedingungen erfolgt (z.B. im Rahmen eines Produktangebots des Kunden
an oder in Zusammenarbeit mit seinen Geschäftspartnern, das einen Zugriff auf einzelne Funktionalitäten des
Service erfordert).
8.2. Die in dem Service des Providers zum Einsatz kommenden Open Source Software
Komponenten werden in der Leistungsbeschreibung oder dem Service selbst dargestellt, wenn eine notwendige
Verpflichtung durch Bedingungen der Open Source Software besteht.
8.3. Der Provider stellt den Service im
SaaS Modell (Software as a Service) per Fernzugriff zur Verfügung. Dieser wird dem Kunden weder zur eigenen
dauerhaften Speicherung überlassen noch ist der Kunde zur eigenen Zugänglichmachung oder zum
Rechenzentrumsbetrieb berechtigt.
8.4. Sofern der Provider während der Laufzeit neue Versionen, Updates,
Upgrades, Modifikationen oder Erweiterungen des Service bereitstellt oder sonstige Änderungen im Hinblick
auf den Service vornimmt, gelten die Regelungen der Ziffer 8 auch für diese, auch wenn die Modifikationen
oder Erweiterungen vom Kunden beauftragt und separat vergütet wurden.
8.5. Rechte, die nach diesen
Nutzungsbedingungen dem Kunden nicht ausdrücklich eingeräumt werden, stehen dem Kunden nicht zu. Der Kunde
ist insbesondere nicht berechtigt,
a.) das Benutzerkonto und/oder den Service über den in diesen
Nutzungsbedingungen vereinbarten Nutzungsumfang hinaus zu nutzen oder von Dritten nutzen zu lassen;
b.)
das Benutzerkonto und/oder den Service Dritten zugänglich zu machen; es sei denn, diese nutzen den Service
ausschließlich im Auftrag und für den Kunden, oder
c.) das Benutzerkonto und/oder den Service zu
bearbeiten, vervielfältigen oder zeitlich begrenzt zu überlassen, insbesondere nicht zu vermieten oder zu
verleihen.
8.6. Der Service darf nicht für rechtswidrige Zwecke, sei es unter Verletzung des anwendbaren
Rechts, behördlicher Auflagen oder Rechte Dritter, verwendet werden.
8.7. Der Kunde ist verpflichtet, die
Einhaltung der Regelungen dieser Nutzungsbedingungen sicherzustellen.
8.8. Verletzt der Kunde die
Regelungen der Ziffer 8, kann der Provider nach vorheriger Benachrichtigung des Kunden in Textform den
Zugriff des Kunden auf den Service sperren, wenn die Verletzung hierdurch abgestellt werden kann. Die Sperre
ist aufzuheben, sobald der Grund für die Sperre nicht mehr besteht. Verletzt der Kunde trotz entsprechender
Benachrichtigung des Providers weiterhin oder wiederholt die Regelungen der Ziffer 8, kann der Provider den
Einzelauftrag ohne Einhaltung einer Kündigungsfrist außerordentlich kündigen, es sei denn, der Kunde hat
diese Verletzungen nicht zu vertreten. Das Recht des Providers zur Geltendmachung von Schadensersatz bleibt
unberührt.
9. Geistiges Eigentum
Vorbehaltlich der Kundendaten stehen sämtliche Inhalte der Software selbst sowie allgemein des Service, wie Text, Grafiken, Logos, Schaltflächensymbole, Bilder und Audioclips im Eigentum des Providers oder dessen Lizenzgeber und sind urheberrechtlich oder durch andere Rechte des geistigen Eigentums geschützt.
10. Kundendaten
10.1. Der Kunde gewährleistet, dass
a.) er und/oder seine Lizenzgeber alle Rechte an den Kundendaten
besitzt, die für die Einräumung von Rechten nach diesen Nutzungsbedingungen erforderlich sind;
b.) die
Kundendaten nicht gegen diese Nutzungsbedingungen, anwendbares Recht, behördliche Auflagen oder das geistige
Eigentum oder sonstige Rechte eines Dritten verstoßen.
10.2. Der Kunde räumt dem Provider hiermit das
Recht ein, die zum Zwecke der Nutzung des Service auf dem Speicherplatz abgelegten Kundendaten zum Zwecke
der Durchführung des Vertragsverhältnisses zu nutzen, insbesondere sie hierzu zu vervielfältigen (z.B. für
Datensicherungen), zu modifizieren sowie zum Zwecke des Zugriffs darauf bereitzustellen.
10.3.
Unbeschadet der Verpflichtung des Providers zur Datensicherung gemäß Ziffer 4.5 ist der Kunde verpflichtet,
seine Kundendaten regelmäßig zu sichern. Jede Datensicherung durch den Kunden ist so vorzunehmen, dass die
Wiederherstellung der Kundendaten jederzeit möglich ist.
10.4. Der Provider ist zur sofortigen Sperre der
Nutzung des Service und des Speicherplatzes berechtigt, wenn der begründete Verdacht besteht, dass die
gespeicherten Kundendaten rechtswidrig sind und/oder Rechte Dritter verletzen. Ein begründeter Verdacht für
eine Rechtswidrigkeit und/oder eine Rechtsverletzung liegt insbesondere dann vor, wenn Gerichte, Behörden
und/oder sonstige Dritte den Provider davon in Kenntnis setzen. Der Provider wird den Kunden über die Sperre
und den Grund hierfür benachrichtigen. Die Sperre ist aufzuheben, sobald der Verdacht entkräftet ist.
11. Mängelansprüche
11.1. Mängel an dem Service einschließlich der Dokumentation (z.B. des Benutzerhandbuchs/Online Handbuchs)
werden vom Provider nach entsprechender Mitteilung des Mangels durch den Kunden innerhalb der im SLA
festgelegten Reaktionszeiten bearbeitet. Gleiches gilt für sonstige Störungen der Möglichkeit zur Nutzung
des Service, die durch den Provider zu vertreten sind. Etwaige Ansprüche auf Schadensersatz wegen
mangelbehafteter Leistung richten sich nach Ziffer 17 dieser Nutzungsbedingungen.
11.2. Das
Kündigungsrecht des Kunden wegen Nichtgewährung des Gebrauchs nach § 543 Abs. 2 Satz 1 Nr. 1 BGB ist
ausgeschlossen, sofern nicht die Herstellung des vertragsgemäßen Gebrauchs als fehlgeschlagen anzusehen ist.
Eine Herstellung des vertragsgemäßen Gebrauchs gilt frühestens nach dem erfolglosen zweiten Versuch als
fehlgeschlagen.
11.3. Soweit der Service unentgeltlich zur Verfügung gestellt wird, übernimmt der
Provider keine Gewährleistung und/oder keine Wartung, außer im Falle von Arglist.
12. Vergütung, Preisänderung
12.1. Die Höhe der Vergütung ergibt sich aus den im Einzelauftrag vereinbarten Preisen. Die Vergütung
berechnet sich pro Vertragsjahr und ist jeweils im Voraus zu Beginn der Nutzungsperiode fällig.
12.2. Der
Provider ist berechtigt, die Vergütung gemäß Einzelauftrag erstmals nach Ablauf von zwölf Monaten nach
Vertragsschluss mit einer schriftlichen Ankündigung von drei Monaten zum Monatsende zu erhöhen. Weitere
Erhöhungen der jeweils angepassten Vergütungspositionen können frühestens zum Ablauf von 12 Monaten nach der
letzten Preisanpassung verlangt werden. Der Kunde hat bei einer Anpassung der Vergütung das Recht, den
Einzelauftrag innerhalb einer Frist von sechs Wochen zum Wirksamwerden der Preisanpassung zu kündigen,
sofern die Erhöhung 5% der zuletzt gültigen Preise überschreitet.
12.3. Sonstige, nicht von der im
Einzelauftrag vereinbarten Vergütung umfasste Leistungen können durch den Kunden beim Provider angefragt
werden. Der Provider wird zunächst prüfen, ob er bereit ist, diese Leistungen zu erbringen und ggf. dem
Kunden ein entsprechendes separates Angebot unterbreiten.
12.4. Alle Preise verstehen sich in Euro
zuzüglich Umsatzsteuer oder entsprechender indirekter Steuer in der jeweils anfallenden gesetzlichen Höhe.
Der Kunde wird zusätzlich zu den fälligen Zahlungen gemäß des Einzelauftrags die jeweils anfallende
gesetzliche Umsatzsteuer oder entsprechende indirekte Steuer zahlen. Die Vergütung wird mit Datum der
jeweiligen Rechnung fällig und ist innerhalb von 14 Kalendertagen auf das in der Rechnung angegebene Konto
zu zahlen.
12.5. Jede Partei ist verantwortlich, wie unter anwendbarem Gesetz erforderlich, alle Steuern
und sonstigen staatlichen Abgaben (sowie Strafen, Zinsen und sonstige Zuschläge dazu) zu identifizieren und
zu zahlen, welche dieser Partei bezüglich der Transaktionen und Zahlungen aufgrund des jeweiligen
Einzelauftrags auferlegt werden.
12.6. Alle Zahlungen des Kunden an den Provider aufgrund des
Einzelauftrags werden ohne Abzüge oder Einbehalte erfolgen. Die Aufrechnung mit anderen als unbestrittenen
oder rechtskräftig festgestellten Forderungen ist unzulässig. Der Kunde kann bei Mängeln die laufenden
Vergütungszahlungen, soweit nicht anders vereinbart, insbesondere im Rahmen von Service Credits, nicht
mindern. Ein eventuell bestehendes Recht zur Rückforderung unter Vorbehalt gezahlter Vergütung bleibt
unberührt. Die Ausübung eines Zurückbehaltungsrechts, das nicht auf einem Recht aus dem Vertragsverhältnis
beruht, ist unzulässig.
13. Pflichten und Obliegenheiten des Kunden
13.1. Der Kunde wird alle zur Abwicklung des Vertragsverhältnisses auf Kundenseite erforderlichen
Mitwirkungshandlungen vornehmen. Er ist insbesondere verpflichtet:
a.) Sämtliche vom Provider zugeteilten
Kennwörter unverzüglich in nur ihm bekannte Kennwörter zu ändern, die ihm zugeordneten Nutzungs- und
Zugangsberechtigungen geheim zu halten, vor dem Zugriff durch Dritte zu schützen und nicht an unberechtigte
Nutzer weiterzugeben. Diese Daten sind durch geeignete, wirksame Maßnahmen zu schützen. Der Kunde wird den
Provider unverzüglich unterrichten, wenn der Verdacht besteht, dass die Zugangsdaten und/oder Kennwörter
nicht berechtigten Personen bekannt geworden sein könnten;
b.) die in der Leistungsbeschreibung
beschriebenen Systemvoraussetzungen zu schaffen;
c.) die Beschränkungen/Verpflichtungen im Hinblick auf
die Nutzungsrechte nach Ziffer 8 einzuhalten sowie Verstöße gegen diese Verpflichtungen effektiv und mit dem
Ziel der Verhinderung weiterer Verstöße zu verfolgen;
d.) eine erforderliche Einwilligung des jeweils
Betroffenen einzuholen, soweit bei Nutzung des Service personenbezogene Daten erhoben, verarbeitet oder
genutzt werden und kein gesetzlicher oder sonstiger Erlaubnistatbestand eingreift;
e.) vor der Versendung
von Daten und Informationen an den Provider diese auf Viren oder sonstige Schadsoftware zu prüfen und dem
Stand der Technik entsprechende Virenschutzprogramme einzusetzen; und
f.) Mängel an Vertragsleistungen
dem Provider unmittelbar (spätestens am Folgearbeitstag) nach Kenntnisnahme per E-Mail anzuzeigen.
13.2.
Der Kunde ist nicht berechtigt: sich Zugriff auf nicht öffentliche Bereiche des Service oder die
zugrundeliegenden technischen Systeme zu verschaffen.
13.3. Der Kunde ist verpflichtet, den unbefugten
Zugriff Dritter auf die geschützten Bereiche der Software durch geeignete Vorkehrungen zu verhindern. Zu
diesem Zwecke wird der Kunde, soweit erforderlich, seine Mitarbeiter auf die Einhaltung des Urheberrechts
hinweisen.
14. Datensicherheit, Datenschutz
14.1. Die Parteien werden die jeweils anwendbaren datenschutzrechtlichen Bestimmungen beachten und ihre im
Zusammenhang mit dem Vertragsverhältnis und dessen Durchführung eingesetzten Beschäftigten auf das
Datengeheimnis verpflichten, soweit diese nicht bereits allgemein entsprechend verpflichtet sind.
14.2.
Erhebt, verarbeitet oder nutzt der Kunde personenbezogene Daten, so steht er dafür ein, dass er dazu nach
den anwendbaren, insbesondere datenschutzrechtlichen Bestimmungen berechtigt ist und stellt im Falle eines
Verstoßes den Provider von Ansprüchen Dritter frei. Soweit es sich bei den vom Provider zu verarbeitenden
Daten um personenbezogene Daten handelt, liegt eine Auftragsdatenverarbeitung vor. Der Provider wird die
gesetzlichen Erfordernisse der Auftragsdatenverarbeitung und Weisungen des Kunden (z.B. zur Einhaltung von
Löschungs- und Sperrungspflichten) beachten. Der Kunde ist verpflichtet, die Einzelheiten des
Auftragsverarbeitungsvertrags (AVV) zu beachten. Der Abschluss eines AVV ist Voraussetzung für die Nutzung
des Service. Er muss zwischen den Parteien für die gesamte Dauer der Nutzung abgeschlossen werden.
14.3.
Die Verpflichtungen nach den Ziffern
14.1 und 14.2 bestehen, so lange Kundendaten im Einflussbereich des
Providers liegen, auch über das Vertragsende hinaus.
15. Änderungen des Service und dieser Nutzungsbedingungen
15.1. Der Provider behält sich das Recht vor, unentgeltlich bereitgestellten Service zu ändern, neuen Service
unentgeltlich oder entgeltlich verfügbar zu machen und die Bereitstellung von unentgeltlichem Service
einzustellen. Der Provider wird hierbei auf die berechtigten Interessen des Kunden Rücksicht nehmen.
15.2.
Der Provider behält sich vor, diese Nutzungsbedingungen, das SLA sowie den kostenpflichtigen Service,
jederzeit mit Wirksamkeit auch innerhalb der bestehenden Vertragsverhältnisse an geänderte rechtliche oder
technische Bedingungen, API-Kompatibilität oder im Hinblick auf Weiterentwicklungen des Services oder des
technischen Fortschritts anzupassen, wobei die Grundfunktionalitäten des Service erhalten bleiben.
15.3.
Über derartige Änderungen wird der Kunde mindestens 30 Kalendertage vor dem geplanten Inkrafttreten der
Änderungen per E-Mail in Kenntnis gesetzt, sofern mit der Anpassung eine Beschränkung in der Verwendbarkeit
bisher erzeugter Daten oder sonstige nicht nur unerhebliche Nachteile (z.B. Anpassungsaufwand) einhergehen.
Sofern der Kunde nicht innerhalb von 30 Tagen ab Zugang der Mitteilung widerspricht und die Inanspruchnahme
des Service auch nach Ablauf der Widerspruchsfrist fortsetzt, so gelten die Änderungen ab Fristablauf als
wirksam vereinbart. Im Falle eines Widerspruchs wird das Vertragsverhältnis zu den bisherigen Bedingungen
fortgesetzt. Der Provider ist berechtigt, im Falle eines Widerspruchs das Vertragsverhältnis unter
Einhaltung einer Kündigungsfrist von 1 Monat zu kündigen. In der Änderungsmitteilung wird der Kunde auf sein
Widerspruchsrecht und auf die Folgen hingewiesen.
16. Geheimhaltung
16.1. Die Parteien werden über alle vertraulich zu behandelnden Informationen, die ihnen im Rahmen des
Vertragsverhältnisses zur Kenntnis gelangt sind, Stillschweigen bewahren bzw. diese nur im vorher
schriftlich hergestellten Einvernehmen der jeweils anderen Partei Dritten gegenüber – gleich zu welchem
Zweck – verwenden. Zu den als vertraulich zu behandelnden Informationen zählen die von der
informationsgebenden Partei ausdrücklich als vertraulich bezeichneten Informationen und solche
Informationen, deren Vertraulichkeit sich aus den Umständen der Überlassung ergibt.
16.2. Die
Verpflichtungen nach Ziffer 16.1 entfallen für solche Informationen oder Teile davon, für die die
empfangende Partei nachweist, dass sie
a.) ihr vor dem Empfangsdatum bekannt oder allgemein zugänglich
waren oder nach dem Empfangsdatum von einem Dritten rechtmäßig und ohne Verpflichtung zur Vertraulichkeit
bekannt werden;
b.) der Öffentlichkeit vor dem Empfangsdatum bekannt oder allgemein zugänglich waren;
oder
c.) der Öffentlichkeit nach dem Empfangsdatum bekannt oder allgemein zugänglich wurden, ohne dass
die informationsempfangende Partei hierfür verantwortlich ist.
16.3. Öffentliche Erklärungen der Parteien
über eine Zusammenarbeit werden nur in vorherigem gegenseitigem Einvernehmen abgegeben. Der Kunde ist nicht
berechtigt, als Vertreter oder Handelspartner des Providers aufzutreten. Der Kunde ist ohne vorherige
Zustimmung des Providers nicht berechtigt, Informationen über eine beabsichtigte oder bestehende
vertragliche Zusammenarbeit zu Referenz- oder Marketingzwecken zu verwenden.
16.4. Die Verpflichtungen
nach Ziffer 16.1 bestehen auch über das Vertragsende hinaus auf unbestimmte Zeit, und zwar so lange, wie ein
Ausnahmetatbestand nach Ziffer 16.2 nicht nachgewiesen ist.
17. Haftung
17.1. Der Provider haftet gem. den gesetzlichen Bestimmungen
a.) bei Vorsatz oder grober
Fahrlässigkeit,
b.) nach den Vorschriften des Produkthaftungsgesetzes,
c.) im Umfang einer vom
Provider übernommenen Garantie, sowie
d.) bei der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit
einer Person.
17.2. Bei in sonstiger Weise fahrlässig verursachten Sach- und Vermögensschäden haften der
Provider und seine Erfüllungsgehilfen nur bei der Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht, jedoch der
Höhe nach beschränkt auf die bei Vertragsschluss vorhersehbaren und vertragstypischen Schäden; wesentliche
Vertragspflichten sind solche, deren Erfüllung den Vertrag prägt und auf die der Kunde vertrauen darf (im
Folgenden „Kardinalspflicht“ genannt).
17.3. Unbeschadet der Regelung in Ziffer 17.1, ist die
Haftung des Providers bei einer leicht oder normal fahrlässigen, durch den Kunden nachgewiesenen Verletzung
einer Kardinalspflicht für alle in dasselbe Vertragsjahr fallenden Schadensereignisse nach der folgenden
Maßgabe betragsmäßig beschränkt:
a.) Die maximale Haftungssumme pro Vertragsjahr beträgt 100% der im Jahr
des Schadenereignisses durch den Kunden gezahlten Vergütung, maximal jedoch 100.000 Euro.
b.) Wenn die
Haftungshöchstgrenze in einem Vertragsjahr nicht ausgeschöpft wird, erhöht dies nicht die
Haftungshöchstgrenze für das folgende Vertragsjahr. Vertragsjahr im vorstehenden Sinne sind jeweils die
ersten zwölf Monate ab dem Bereitstellungszeitpunkt gemäß Einzelauftrag sowie jeder nachfolgende
Zwölf-Monats-Zeitraum.
17.4. Die verschuldensunabhängige Schadensersatzhaftung für Mängel, die bereits
bei Vertragsschluss vorhanden waren, ist ausgeschlossen.
17.5. Vorbehaltlich der Regelungen in Ziffer
17.1 haftet der Provider nicht für den Verlust von Kundendaten, wenn der Schaden darauf beruht, dass es der
Kunde unterlassen hat, Datensicherungen gemäß Ziffer 10.3 durchzuführen und dadurch sicherzustellen, dass
verloren gegangene Kundendaten mit vertretbarem Aufwand wiederhergestellt werden können.
17.6. Die
vorstehenden Haftungsbeschränkungen gelten auch im Falle des Verschuldens eines Erfüllungsgehilfen des
Providers sowie für die persönliche Haftung der Mitarbeiter, Vertreter und Organe des Providers. 17.7. Für
Telekommunikationsleistungen bleiben die Haftungsbeschränkungen gemäß § 44a TKG unberührt.
17.8. Soweit
der Service unentgeltlich zur Verfügung gestellt wird, übernimmt der Provider keine Haftung für Schäden, die
aus der Nutzung des Service resultieren, es sei denn, es handelt sich um grobe Fahrlässigkeit oder Vorsatz.
Die Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz ist auch im Falle der unentgeltlichen Bereitstellung des Service
nicht ausgeschlossen.
18. Laufzeit, Kündigung
18.1. Soweit nicht abweichend vereinbart, wird der Vertrag über den jeweiligen Einzelauftrag für die Dauer
von 12 Monaten (Vertragsjahr) geschlossen und tritt mit der Einigung über die Einzelbestellung in Kraft.
18.2.
Soweit nicht abweichend vereinbart, kann der Einzelauftrag von beiden Parteien jederzeit schriftlich mit
einer Frist von 3 Monaten zum Ende eines Vertragsjahres ordentlich gekündigt werden. Wird er nicht zum Ende
eines Vertragsjahres gekündigt, verlängert sich der Vertrag jeweils um weitere 12 Monate. Eine Kündigung des
Einzelauftrags beinhaltet zugleich eine Kündigung des Benutzerkontos und ggf. aller für Endkunden des Kunden
bereitgestellten Benutzer zum nächstmöglichen Zeitpunkt. Alle anderen, im Zusammenhang mit dem Einzelauftrag
und den vorliegenden Nutzungsvereinbarungen stehenden Vereinbarungen des Vertragsverhältnisses, insbesondere
das SLA, gelten als zum selben Zeitpunkt beendet. Die AVV endet zum selben Zeitpunkt, nicht jedoch solange
noch Kundendaten im Einflussbereich des Providers liegen (s. 14.3).
18.3. Das Recht der Parteien zur
Kündigung aus wichtigem Grund ohne Einhaltung einer Kündigungsfrist bleibt unberührt. Ein wichtiger Grund
liegt vor, wenn eine Partei die in diesen Nutzungsbedingungen und dem gesamten Vertragsverhältnis
ausdrücklich geregelten Pflichten grob verletzt, sowie insbesondere dann, wenn
a.) die andere Partei die
Eröffnung des Insolvenzverfahrens beantragt hat oder dies in den kommenden 14 Kalendertagen
beabsichtigt;
b.) die Eröffnung des Insolvenzverfahrens von Dritten beantragt worden ist;
c.) die
andere Partei auf Grund von Zahlungsschwierigkeiten die Zahlungen einstellen muss;
d.) gegen die andere
Partei im zeitlichen Zusammenhang mit Zahlungsschwierigkeiten Maßnahmen zur Befriedigung von
Drittgläubigeransprüchen getroffen wurden; oder
e.) die andere Partei im zeitlichen Zusammenhang mit
Zahlungsschwierigkeiten Vereinbarungen zur Befriedigung von Drittgläubigeransprüchen zugestimmt hat.
18.4.
Ein wichtiger Grund, der den Provider zur fristlosen Kündigung berechtigt, liegt ferner dann vor, wenn der
Kunde für zwei aufeinander folgende Monate mit der Entrichtung der Vergütung oder eines nicht unerheblichen
Teils der Vergütung gemäß Ziffer 12 in Verzug ist, oder in einem Zeitraum, der sich über mehr als zwei
Monate erstreckt, mit der Entrichtung der Vergütung in Höhe eines Betrags in Verzug ist, der die Vergütung
für die letzten zwei Monate vor Ausspruch der Kündigung erreicht. Der Provider kann im Falle einer durch den
Kunden verschuldeten außerordentlichen Kündigung einen sofort in einer Summe fälligen pauschalierten
Schadensersatz in Höhe von 50% der bis zum Ablauf der regulären Vertragslaufzeit restlichen monatlichen
Grundgebühr verlangen. Dem Kunden bleibt der Nachweis eines geringeren Schadens, dem Provider der Nachweis
eines höheren Schadens, vorbehalten.
18.5. Mit Beendigung des Vertragsverhältnisses enden zugleich
automatisch alle betreffenden Berechtigungen und Registrierungen des Kunden.
19. Pflichten bei und nach Beendigung des Einzelauftrags
19.1. Der Provider wird die Kundendaten einen Monat nach Beendigung des Einzelauftrags von allen Systemen des
Providers löschen, soweit nicht gesetzliche Aufbewahrungsfristen entgegenstehen. Der Kunde ist verpflichtet,
die Kundendaten rechtzeitig vor Beendigung des Einzelauftrags, bzw. Ablauf der vorgenannten Frist,
eigenverantwortlich zu exportieren und zu sichern. Auf Wunsch des Kunden wird der Provider den Kunden gegen
Vergütung hierbei unterstützen.
19.2. Der Provider wird sich im Falle der Beendigung des Einzelauftrags
bemühen, den Kunden auf Wunsch bestmöglich gegen Vergütung bei der Umstellung auf einen anderen
Dienstleister zu unterstützen. Details vereinbaren die Parteien in einer gesonderten Migrationsvereinbarung.
20. Schlussbestimmungen
20.1. Auf das Vertragsverhältnis findet das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des
UN-Kaufrechts Anwendung.
20.2. Erfüllungsort sowie ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten
aus oder im Zusammenhang mit dem Vertragsverhältnis ist München.
20.3. Sollten einzelne Bestimmungen
dieser AGB unwirksam sein, so wird hierdurch die Geltung der anderen Bestimmungen im Übrigen nicht berührt.
Die unwirksame Bestimmung wird von den Vertragsparteien einvernehmlich durch eine rechtswirksame Bestimmung
ersetzt, welche dem wirtschaftlichen Sinn und Zweck der unwirksamen Bestimmung am nächsten kommt. Die
vorstehende Regelung gilt entsprechend bei Regelungslücken.
Stand: 10.6.2022